Das habe ich schon mal gehört – was steckt dahinter?
Heilpraktiker
geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die gemäß dem deutschen Heilpraktikergesetz die staatliche Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde besitzen. Die Befugnisse des Heilpraktikers sind jedoch gegenüber Ärzten durch Gesetze und Verordnungen eingeschränkt – bspw. ist die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten dem Heilpraktiker nicht gestattet. Weitergehende Informationen finden Sie hier.